Nebenwohnsitz anmelden in Innsbruck
Wohnen und Melden · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab1
- Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
Fristen2
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Zuständig2
- Gehe zur Meldebehörde.
- Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Kosten
Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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