Eine Zweitwohnung in Tirol in Innsbruck
Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.
Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt
Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Nur wenn sie längere Zeit leer steht
Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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