Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Eine Zweitwohnung in Tirol in Innsbruck

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi