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Leerstandsabgabe in Innsbruck

Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Stadt

Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Fristen1
  • Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11

Zuständig1
  • Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Gut zu wissen1
  • Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6

Kosten
  • Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
  • Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.

Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9

Die Beträge in Innsbruck stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage5

Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Leerstandsabgabe“ in ganz Tirol · Alles zu Innsbruck

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