Leerstandsabgabe in Innsbruck
Abgaben und Gebühren · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Du musst auf Verlangen Unterlagen für die Abgabenerklärung vorlegen.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11
Fristen1
- Die Behörde setzt dir eine angemessene Frist für die Abgabenerklärung.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11
Zuständig1
- Die Gemeinde ist für die Leerstandsabgabe zuständig.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6
Gut zu wissen1
- Als Leerstand gilt eine Wohnung, in der sechs Monate durchgehend niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6
Kosten
- Die Leerstandsabgabe wird nach Nutzfläche und Leerstandsmonaten berechnet.
- Die Abgabe beträgt bis zu 30 % des Basismietwerts pro Quadratmeter.
Laut Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9
Die Beträge in Innsbruck stehen in der Verordnung der Gemeinde (Link unten unter „Rechtsgrundlage“). Geprüfte Beträge zeigen wir hier, sobald wir sie gegen die Verordnung kontrolliert haben – bis dahin bitte beim Gemeindeamt erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Leerstandsabgabe Seite der Gemeinde
- Leerstandsabgabe - Erklärung 1.1.2023-31.12.2025 PDF
- Leerstandsabgabe - Erklärung ab 1.1.2026 PDF
Rechtsgrundlage5
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 6 RIS
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 7 RIS
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 9 RIS
- Tiroler Freizeitwohnsitz- und Leerstandsabgabegesetz § 11 RIS
- Verordnung über die Erhebung einer Leerstandsabgabe Verordnung Innsbruck, kundgemacht 16.12.2025
Gehört zu: Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Leerstandsabgabe“ in ganz Tirol · Alles zu Innsbruck
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.