Amtsnavi
DE
Projekt unterstützen

Nebenwohnsitz anmelden

leichter Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab

  1. Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

Fristen

  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig

  • Gehe zur Meldebehörde.
  • Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 06.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Mehr Hintergrund: oesterreich.gv.at

Rechtsgrundlagen

Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Was ist los?
Frage stellen
Frage an Amtsnavi