Nebenwohnsitz anmelden
leichter Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab
- Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
Fristen
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Zuständig
- Gehe zur Meldebehörde.
- Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 06.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Mehr Hintergrund: oesterreich.gv.at
Rechtsgrundlagen
- Meldegesetz 1991 § 1 Abs. 6 und 7
- Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
- Meldegesetz 1991 § 3
- Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.