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Nach Tirol ziehen in Innsbruck

Neu in einer Tiroler Gemeinde – was du nach dem Einzug erledigst.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  2. Nur wenn du woanders hauptsächlich wohnen bleibst

    Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  3. Nur wenn du einen Hund hast

    Amtsweg „Hund anmelden und Hundesteuer“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  4. Nur wenn du ein Auto hast

    Amtsweg „Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)“ · mit Rechtsgrundlage

  5. Nur wenn du ein Auto hast

    Amtsweg „Parkberechtigung für Anrainer“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  6. Nur wenn du Kinder hast

    Amtsweg „Kinderbetreuung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  7. Amtsweg „Müllabfuhr und Recyclinghof“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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