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Gewerbe anmelden in Innsbruck

Wirtschaft und Gewerbe · Bezirk Innsbruck-Stadt

Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckmittlerer Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du2
  • Reiche Urkunden zu Name, Wohnung, Alter und Staatsangehörigkeit ein.
  • Wenn für dein Gewerbe vorgeschrieben: den Befähigungsnachweis; bei einem bestellten Geschäftsführer die Anzeige der Bestellung.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339

So läuft es ab2
  1. Gib Gewerbe und Standort in der Anmeldung an.
  2. Über die Eintragung bekommst du einen Auszug aus dem GISA.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339, Gewerbeordnung 1994 § 340

Fristen1
  • Liegen die Voraussetzungen vor, trägt dich die Behörde spätestens binnen drei Monaten ins GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ein.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 340

Zuständig1
  • Melde dein Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde am Standort an.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339

Kosten

Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage2

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Zimmer an Gäste vermieten

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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