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Gewerbe anmelden

mittlerer Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Reiche Urkunden zu Name, Wohnung, Alter und Staatsangehörigkeit ein.
  • Wenn für dein Gewerbe vorgeschrieben: den Befähigungsnachweis; bei einem bestellten Geschäftsführer die Anzeige der Bestellung.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339

So läuft es ab

  1. Gib Gewerbe und Standort in der Anmeldung an.
  2. Über die Eintragung bekommst du einen Auszug aus dem GISA.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339, Gewerbeordnung 1994 § 340

Fristen

  • Liegen die Voraussetzungen vor, trägt dich die Behörde spätestens binnen drei Monaten ins GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ein.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 340

Zuständig

  • Melde dein Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde am Standort an.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (1)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

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