Zimmer an Gäste vermieten in Innsbruck
Gäste aufnehmen – anmelden und die Ortstaxe richtig abführen.
Amtsweg „Privatzimmervermietung anmelden“ · Formulare der Gemeinden
Amtsweg „Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn es über eine Privatzimmervermietung hinausgeht
Amtsweg „Gewerbe anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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