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Sich selbstständig machen in Innsbruck

Vom Gewerbe bis zu den Abgaben bei der Gemeinde.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Gewerbe anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  2. Amtsweg „Kommunalsteuer anmelden“ · Formulare der Gemeinden · Unterlagen von Innsbruck

  3. Nur wenn du Zimmer an Gäste vermietest

    Amtsweg „Privatzimmervermietung anmelden“ · Formulare der Gemeinden

  4. Nur wenn du Zimmer an Gäste vermietest

    Amtsweg „Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ · mit Rechtsgrundlage

  5. Nur wenn du Feste mit Ausschank planst

    Amtsweg „Veranstaltung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  6. Nur wenn du Feste mit Ausschank planst

    Amtsweg „Sperrstundenverlängerung beantragen“ · Formulare der Gemeinden

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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