Reisepass beantragen in Innsbruck
Verwaltung und Datenschutz · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
So läuft es ab1
- Hat die Bezirksverwaltungsbehörde deine Gemeinde dazu ermächtigt, kannst du den Antrag auch beim Bürgermeister, also am Gemeindeamt, einbringen.
Laut Passgesetz 1992 § 16
Zuständig2
- Den Reisepass stellt die Bezirksverwaltungsbehörde aus.
- Zuständig ist die Passbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz die deines Aufenthaltsorts.
Laut Passgesetz 1992 § 16
Kosten
Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Reisepass Seite der Gemeinde
Rechtsgrundlage1
Gehört zu: Heiraten · Ein Kind bekommen
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
„Reisepass beantragen“ in ganz Tirol · Alles zu Innsbruck
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.