Reisepass beantragen
mittlerer Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
So läuft es ab
- Hat die Bezirksverwaltungsbehörde deine Gemeinde dazu ermächtigt, kannst du den Antrag auch beim Bürgermeister, also am Gemeindeamt, einbringen.
Laut Passgesetz 1992 § 16
Zuständig
- Den Reisepass stellt die Bezirksverwaltungsbehörde aus.
- Zuständig ist die Passbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz die deines Aufenthaltsorts.
Laut Passgesetz 1992 § 16
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (10)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite
- Reisepass Seite der Gemeinde
Imst1
Imst1 Formular/Seite
Landeck2
Pettneu am Arlberg2 Formulare/Seiten
Spiss1 Formular/Seite
Lienz1
Sillian3 Formulare/Seiten
Reutte2
Lermoos2 Formulare/Seiten
Schattwald2 Formulare/Seiten
Schwaz3
Buch in Tirol1 Formular/Seite
Eben am Achensee2 Formulare/Seiten
Mayrhofen1 Formular/Seite
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
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