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Reisepass beantragen

mittlerer Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

So läuft es ab

  1. Hat die Bezirksverwaltungsbehörde deine Gemeinde dazu ermächtigt, kannst du den Antrag auch beim Bürgermeister, also am Gemeindeamt, einbringen.

Laut Passgesetz 1992 § 16

Zuständig

  • Den Reisepass stellt die Bezirksverwaltungsbehörde aus.
  • Zuständig ist die Passbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz die deines Aufenthaltsorts.

Laut Passgesetz 1992 § 16

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (10)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite
Imst1
Imst1 Formular/Seite
Landeck2
Lienz1
Reutte2
Schwaz3

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

Rechtsgrundlagen

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