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Heiraten in Innsbruck

Von der Anmeldung beim Standesamt bis zu den Dokumenten mit neuem Namen.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Heiraten“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Amtsweg „Heiratsurkunde beantragen“ · Formulare der Gemeinden

  3. Nur wenn ihr zusammenzieht

    Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  4. Nur wenn sich ein Nachname ändert

    Amtsweg „Reisepass beantragen“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  5. Nur wenn sich ein Nachname ändert

    Amtsweg „Personalausweis beantragen“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  6. Nur wenn sich ein Nachname ändert und auf die Person ein Fahrzeug zugelassen ist

    Amtsweg „Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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