Personalausweis beantragen in Innsbruck
Verwaltung und Datenschutz · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Zuständig1
- Ausgestellt wird der Personalausweis von der Bezirksverwaltungsbehörde, in Gemeinden mit Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde vom Bürgermeister.
Laut Passgesetz 1992 § 19
Kosten
Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Personalausweis Seite der Gemeinde
Rechtsgrundlage2
Gehört zu: Heiraten
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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