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Personalausweis beantragen

mittlerer Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Zuständig

  • Ausgestellt wird der Personalausweis von der Bezirksverwaltungsbehörde, in Gemeinden mit Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde vom Bürgermeister.

Laut Passgesetz 1992 § 19

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (15)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite
Imst1
Karrösten1 Formular/Seite
Innsbruck-Land1
Kufstein3
Landeck1
Lienz3
Reutte3
Schwaz2

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

Rechtsgrundlagen

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