Aus dem Ausland nach Tirol ziehen in Innsbruck
Neu in Österreich – die Amtswege nach dem Umzug nach Tirol.
Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Nur wenn du keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft hast
Amtsweg „Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Nur wenn du einen ausländischen Führerschein hast
Amtsweg „Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du ein Auto mitbringst
Amtsweg „Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn Kinder mitkommen
Amtsweg „Familienbeihilfe beantragen“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn Kinder mitkommen
Amtsweg „Kinderbetreuung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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