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Aus dem Ausland nach Tirol ziehen in Innsbruck

Neu in Österreich – die Amtswege nach dem Umzug nach Tirol.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Hauptwohnsitz an-, um- und abmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  2. Nur wenn du keine EU-, EWR- oder Schweizer Staatsbürgerschaft hast

    Amtsweg „Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

  3. Nur wenn du einen ausländischen Führerschein hast

    Amtsweg „Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein“ · mit Rechtsgrundlage

  4. Nur wenn du ein Auto mitbringst

    Amtsweg „Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)“ · mit Rechtsgrundlage

  5. Nur wenn Kinder mitkommen

    Amtsweg „Familienbeihilfe beantragen“ · mit Rechtsgrundlage

  6. Nur wenn Kinder mitkommen

    Amtsweg „Kinderbetreuung anmelden“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Innsbruck

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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