Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein in Innsbruck
Verkehr und Parken · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Für die Umschreibung weist du nach, dass du beim Erwerb des Führerscheins mindestens sechs Monate in diesem Staat gelebt hast.
- Beim Fahren brauchst du deinen nationalen Führerschein als Nachweis.
- Je nach Staat zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
So läuft es ab2
- Mit dem neuen Führerschein wird der alte ungültig; gib ihn ab, falls du ihn noch hast.
- Hast du einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat, bekommst du auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung im gleichen Umfang (Umschreibung), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen2
- Mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat darfst du nach Begründung deines Wohnsitzes in Österreich höchstens sechs Monate fahren.
- Die Behörde verlängert diese Frist auf Antrag um sechs Monate, wenn du nachweislich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung höchstens ein Jahr in Österreich bleibst.
Zuständig1
- Einen neuen Führerschein (Duplikat) stellt dir jede Führerscheinbehörde in Österreich aus – unabhängig vom Wohnsitz.
Kosten
Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage2
Gehört zu: Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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