Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein
mittlerer Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Für die Umschreibung weist du nach, dass du beim Erwerb des Führerscheins mindestens sechs Monate in diesem Staat gelebt hast.
- Beim Fahren brauchst du deinen nationalen Führerschein als Nachweis.
- Je nach Staat zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
So läuft es ab
- Mit dem neuen Führerschein wird der alte ungültig; gib ihn ab, falls du ihn noch hast.
- Hast du einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat, bekommst du auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung im gleichen Umfang (Umschreibung), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen
- Mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat darfst du nach Begründung deines Wohnsitzes in Österreich höchstens sechs Monate fahren.
- Die Behörde verlängert diese Frist auf Antrag um sechs Monate, wenn du nachweislich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung höchstens ein Jahr in Österreich bleibst.
Zuständig
- Einen neuen Führerschein (Duplikat) stellt dir jede Führerscheinbehörde in Österreich aus – unabhängig vom Wohnsitz.
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (2)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Kufstein1
Mariastein2 Formulare/Seiten
Landeck1
Spiss1 Formular/Seite
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
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