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Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“) in Innsbruck

Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Innsbruck-Stadt

Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckschwieriger Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Bring die Urkunden und Nachweise mit, die deine Identität und deine Situation belegen.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

So läuft es ab3
  1. Den Antrag stellst du persönlich bei der Behörde; einen Verlängerungsantrag kannst du – wo technisch möglich – auch online mit ID Austria (E-ID) stellen.
  2. Im Antrag gibst du den Grund deines Aufenthalts genau an.
  3. Bei der Antragstellung gibst du die nötigen erkennungsdienstlichen Daten ab.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

Fristen1
  • Stell den Verlängerungsantrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels, frühestens drei Monate davor. Später gilt er als Erstantrag.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24

Zuständig2
  • Zuständig ist die Behörde an deinem Wohnsitz (oder geplanten Wohnsitz).
  • In Tirol entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde deines Wohnsitzes im Namen des Landeshauptmanns über den Aufenthaltstitel.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 4, Verordnung NAG – Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden (Tirol) § 1

Gut zu wissen2
  • Nach dem Verlängerungsantrag darfst du bis zur Entscheidung rechtmäßig in Österreich bleiben.
  • Gib der Behörde eine Zustelladresse an und melde Änderungen während des Verfahrens sofort.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

Kosten

Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Stadtmagistrat Innsbruck

Adresse
Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 53600
E-Mail
kontakt@innsbruck.gv.at
Website
www.innsbruck.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck
Mo–Do8:00–17:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.

Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Formulare und Seiten der Gemeinde

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)“ in ganz Tirol · Alles zu Innsbruck

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