Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)
schwieriger Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Bring die Urkunden und Nachweise mit, die deine Identität und deine Situation belegen.
So läuft es ab
- Den Antrag stellst du persönlich bei der Behörde; einen Verlängerungsantrag kannst du – wo technisch möglich – auch online mit ID Austria (E-ID) stellen.
- Im Antrag gibst du den Grund deines Aufenthalts genau an.
- Bei der Antragstellung gibst du die nötigen erkennungsdienstlichen Daten ab.
Fristen
- Stell den Verlängerungsantrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels, frühestens drei Monate davor. Später gilt er als Erstantrag.
Zuständig
- Zuständig ist die Behörde an deinem Wohnsitz (oder geplanten Wohnsitz).
- In Tirol entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde deines Wohnsitzes im Namen des Landeshauptmanns über den Aufenthaltstitel.
Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 4, Verordnung NAG – Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden (Tirol) § 1
Gut zu wissen
- Nach dem Verlängerungsantrag darfst du bis zur Entscheidung rechtmäßig in Österreich bleiben.
- Gib der Behörde eine Zustelladresse an und melde Änderungen während des Verfahrens sofort.
Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (1)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Innsbruck-Stadt1
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 4
- Verordnung NAG – Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden (Tirol) § 1
- Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19
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