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Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)

schwieriger Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Bring die Urkunden und Nachweise mit, die deine Identität und deine Situation belegen.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

So läuft es ab

  1. Den Antrag stellst du persönlich bei der Behörde; einen Verlängerungsantrag kannst du – wo technisch möglich – auch online mit ID Austria (E-ID) stellen.
  2. Im Antrag gibst du den Grund deines Aufenthalts genau an.
  3. Bei der Antragstellung gibst du die nötigen erkennungsdienstlichen Daten ab.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

Fristen

  • Stell den Verlängerungsantrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels, frühestens drei Monate davor. Später gilt er als Erstantrag.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24

Zuständig

  • Zuständig ist die Behörde an deinem Wohnsitz (oder geplanten Wohnsitz).
  • In Tirol entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde deines Wohnsitzes im Namen des Landeshauptmanns über den Aufenthaltstitel.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 4, Verordnung NAG – Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden (Tirol) § 1

Gut zu wissen

  • Nach dem Verlängerungsantrag darfst du bis zur Entscheidung rechtmäßig in Österreich bleiben.
  • Gib der Behörde eine Zustelladresse an und melde Änderungen während des Verfahrens sofort.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (1)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Stadt1
Innsbruck2 Formulare/Seiten

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

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