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Nebenwohnsitz anmelden in Hall in Tirol

Wohnen und Melden · Bezirk Innsbruck-Land

Stadtgemeindeamt Hall in TirolOberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab1
  1. Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

Fristen2
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Gehe zur Meldebehörde.
  • Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Hall in Tirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtgemeindeamt Hall in Tirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Stadtgemeindeamt Hall in Tirol

Adresse
Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
Telefon
+43 5223 58450
E-Mail
stadtamt@stadthall.at
Website
www.hall-in-tirol.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
Mo–Do7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr
Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Nebenwohnsitz anmelden“ in ganz Tirol · Alles zu Hall in Tirol

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