Eine Zweitwohnung in Tirol in Hall in Tirol
Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.
Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt
Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage
Nur wenn sie längere Zeit leer steht
Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Hall in Tirol
Erste Anlaufstelle in der Gemeinde
Stadtgemeindeamt Hall in Tirol
- Adresse
- Oberer Stadtplatz 1, 6060 Hall in Tirol
- Telefon
- +43 5223 58450
- stadtamt@stadthall.at
- Website
- www.hall-in-tirol.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtgemeindeamt Hall in Tirol Mo–Do 7:30–12:00, 13:15–17:00 Uhr Fr 7:30–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol
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