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Nebenwohnsitz anmelden in Fließ

Wohnen und Melden · Bezirk Landeck

Gemeindeamt FließDorf 120, 6521 Fließleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab1
  1. Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

Fristen2
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Gehe zur Meldebehörde.
  • Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Fließ kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Fließ erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Fließ

Adresse
Dorf 120, 6521 Fließ
Telefon
+43 5449 5234
E-Mail
gemeinde@fliess.gv.at
Website
www.fliess.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fließ
Mo9:00–12:00 Uhr
Di9:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Mi–Fr9:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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