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Eine Zweitwohnung in Tirol in Fließ

Eine Wohnung zusätzlich zum Hauptwohnsitz – anmelden und Abgaben.

Was trifft auf dich zu?

Wir zeigen dann nur die Schritte, die für dich gelten.

  1. Amtsweg „Nebenwohnsitz anmelden“ · mit Rechtsgrundlage

  2. Nur wenn du sie nur für Urlaub oder Freizeit nutzt

    Amtsweg „Freizeitwohnsitz“ · mit Rechtsgrundlage · Unterlagen von Fließ

  3. Nur wenn sie längere Zeit leer steht

    Amtsweg „Leerstandsabgabe“ · mit Rechtsgrundlage

Erste Anlaufstelle in der Gemeinde

Gemeindeamt Fließ

Adresse
Dorf 120, 6521 Fließ
Telefon
+43 5449 5234
E-Mail
gemeinde@fliess.gv.at
Website
www.fliess.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Fließ
Mo9:00–12:00 Uhr
Di9:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Mi–Fr9:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Der Plan ordnet die Amtswege. Unterlagen, Fristen und Zuständigkeiten stehen mit Quelle auf den verlinkten Seiten. Plan für ganz Tirol

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