Neu in Tirol
Du ziehst in eine Tiroler Gemeinde? Hier ist deine Checkliste: wohin du musst, was du mitbringst und bis wann.
Deine Termine
Hauptwohnsitz anmelden
Wenn du hier hauptsächlich wohnst.
Das brauchst du
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit Identitätsdaten mit. Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab
- Die Meldebehörde bestätigt dir die Anmeldung schriftlich. Meldegesetz 1991 § 3
Fristen
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an. Meldegesetz 1991 § 3
- Wird ein bestehender Wohnsitz zum Hauptwohnsitz (oder umgekehrt), musst du innerhalb eines Monats ummelden. Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
Zuständig
- Du meldest dich bei der Meldebehörde an. Meldegesetz 1991 § 3
- Dein Bürgermeister ist für die Meldung zuständig. Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1
Nebenwohnsitz anmelden
Wenn du hier zusätzlich wohnst, zum Beispiel für eine Saisonstelle.
Das brauchst du
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit. Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab
- Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich. Meldegesetz 1991 § 3
Fristen
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an. Meldegesetz 1991 § 3
- Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden. Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4
Zuständig
- Gehe zur Meldebehörde. Meldegesetz 1991 § 3
- Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde. Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1
Bisherigen Wohnsitz abmelden
Wenn du einen Wohnsitz in Österreich aufgibst – bei der Meldebehörde deines bisherigen Wohnorts.
So läuft es ab
- Beim Abmelden: Fülle für jeden Ausziehenden einen Meldezettel aus. Meldegesetz 1991 § 4
- Beim Abmelden: Hol dir die Bestätigung mit Meldevermerk ab. Meldegesetz 1991 § 4
Fristen
- Beim Abmelden: Melde dich innerhalb von drei Tagen vor oder nach dem Auszug ab. Meldegesetz 1991 § 4
Hund anmelden
Wenn dein Hund älter als drei Monate ist.
Das brauchst du
- Melde deinen Namen und deine Adresse sowie Rasse, Farbe, Geschlecht und Chip- oder Tätowierungsnummer des Hundes. Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Hund. Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9
- Sachkundenachweis bei erster Hundeanmeldung. Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9
Fristen
- Haftpflichtversicherung innerhalb eines Monats nachweisen. Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9
- Änderungen der Hundedaten innerhalb einer Woche melden. Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9
Zuständig
- Zuständige Behörde für die Hundeanmeldung ist der Bürgermeister deiner Gemeinde. Landes-Polizeigesetz § 23 Abs. 1
Kosten
- Für Hunde, die nicht als Wachhunde, Assistenzhunde oder beruflich gehalten werden, darf die Gemeinde eine Abgabe (Hundesteuer) einheben. Finanzausgleichsgesetz 2024 § 17 Abs. 3 Z 2
- Auch für Wachhunde und beruflich gehaltene Hunde kann der Gemeinderat eine Hundesteuer beschließen. Tiroler Hundesteuergesetz § 1
Gut zu wissen
- Anmelden musst du jeden Hund, der älter als drei Monate ist. Landes-Polizeigesetz § 6a Abs. 8 und 9
Kinderbetreuung anmelden
Für Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort.
So läuft es ab
- Wird dein Kind aufgenommen, informiert dich die Einrichtung unverzüglich. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e
- Bekommt dein Kind keinen Platz, vermittelt deine Hauptwohnsitzgemeinde einen Betreuungsplatz. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e
Fristen
- Anmeldung fürs nächste Jahr: 1. Dezember bis 31. Jänner. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d
Zuständig
- Deine Gemeinde vermittelt den Betreuungsplatz. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22a
Kosten
- Entgelt für Betreuung kann verlangt werden, außer bei entgeltfreien Kindergartenjahren. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39
- Entgelt in öffentlichen Einrichtungen ist höchstens kostendeckend und gestaffelt. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39
- Das Entgelt kann je nach deinen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen ermäßigt oder ganz erlassen werden. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39
- Zusätzliche Kosten für Verpflegung oder Spezialangebote möglich. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 39
Gut zu wissen
- Im laufenden Jahr kannst du auch außerhalb der Frist anmelden oder ändern. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22d
- Private Einrichtungen reihen die angemeldeten Kinder bis 1. März für das kommende Betreuungsjahr. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e
- Die Aufnahme gilt für die ganze Öffnungszeit, falls nichts anderes vereinbart wird. Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz § 22e
Müllabfuhr
Wie Müll gesammelt wird, regelt jede Gemeinde selbst.
So läuft es ab
- Stell die Müllbehälter zu festen Zeiten am Aufstellungsort bereit. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11
- Stell Sperrmüll nach der Müllabfuhrordnung bereit. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11
- Wird dein Grundstück nicht von der Müllabfuhr angefahren, bringst du den Abfall selbst zu einer Sammelstelle. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11
- Bring biologischen Abfall selbst zur Sammelstelle, wenn deine Gemeinde ausgenommen ist. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 11
- Sperrmüll wird mindestens einmal pro Jahr abgeholt. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
Zuständig
- Deine Gemeinde organisiert die Müllabfuhr und Abfallberatung. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 14
- Deine Gemeinde erstellt die Müllabfuhrordnung. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
Gut zu wissen
- Wie du Abfälle trennst, legt deine Gemeinde in der Müllabfuhrordnung fest. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
- Wie Bio- und Gartenabfälle gesammelt werden, legt deine Gemeinde fest. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
- Regeln zur Verwendung und Reinigung der Müllbehälter stehen in der Müllabfuhrordnung deiner Gemeinde. Tiroler Abfallwirtschaftsgesetz § 15
Parken als Anrainer
Nicht jede Gemeinde hat Kurzparkzonen mit Anrainerparken – frag beim Gemeindeamt nach.
Das brauchst du
- Nachweis: Wohnsitz und Lebensmittelpunkt im Kurzparkzonen-Gebiet. Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a
Fristen
- Bewilligung gilt höchstens 2 Jahre. Straßenverkehrsordnung 1960 § 45 Abs. 4 und 4a
- Bewilligung gilt höchstens zwei Jahre. Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Kosten
- Maximal 18,50 Euro pro angefangenem Monat. Tiroler Parkabgabegesetz 2006 § 6
Angaben aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft; Kontakte laut tirol.gv.at. Keine Rechtsberatung. Wähle deine Gemeinde auch über die Gemeindeliste.