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Arbeitslosengeld beantragen in Zell am Ziller

Soziales und Förderungen · Bezirk Schwaz

Dieser Amtsweg läuft nicht über das Gemeindeamt. Welche Stelle zuständig ist, steht unten unter „Zuständig“.

Das brauchst du1
  • Auf Aufforderung des AMS: eine Bestätigung deines Arbeitgebers.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

So läuft es ab2
  1. Den Antrag stellst du vorrangig online beim AMS.
  2. Auf Verlangen bringst du weitere Nachweise oder sprichst persönlich bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle vor.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

Fristen2
  • Beim ersten Antrag (oder wenn der letzte Bezug über zwei Jahre her ist) sprichst du innerhalb von zwei Wochen persönlich beim AMS vor.
  • Ist der Bezug länger als 62 Tage unterbrochen, musst du die Fortsetzung neu beantragen.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

Zuständig2
  • Zuständig ist das Arbeitsmarktservice (AMS).
  • Zuständig ist die regionale AMS-Geschäftsstelle deines Wohnsitzes.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46, Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 44

Gut zu wissen1
  • Kannst du den Antrag nicht online stellen, geht er auch persönlich bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

Kosten

Wie viel das in Zell am Ziller kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei der zuständigen Stelle erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Rechtsgrundlage2

Gehört zu: Job verloren oder wenig Geld

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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