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Arbeitslosengeld beantragen

leichter Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Auf Aufforderung des AMS: eine Bestätigung deines Arbeitgebers.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

So läuft es ab

  1. Den Antrag stellst du vorrangig online beim AMS.
  2. Auf Verlangen bringst du weitere Nachweise oder sprichst persönlich bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle vor.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

Fristen

  • Beim ersten Antrag (oder wenn der letzte Bezug über zwei Jahre her ist) sprichst du innerhalb von zwei Wochen persönlich beim AMS vor.
  • Ist der Bezug länger als 62 Tage unterbrochen, musst du die Fortsetzung neu beantragen.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

Zuständig

  • Zuständig ist das Arbeitsmarktservice (AMS).
  • Zuständig ist die regionale AMS-Geschäftsstelle deines Wohnsitzes.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46, Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 44

Gut zu wissen

  • Kannst du den Antrag nicht online stellen, geht er auch persönlich bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle.

Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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