Arbeitslosengeld beantragen
leichter Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Auf Aufforderung des AMS: eine Bestätigung deines Arbeitgebers.
So läuft es ab
- Den Antrag stellst du vorrangig online beim AMS.
- Auf Verlangen bringst du weitere Nachweise oder sprichst persönlich bei deiner regionalen AMS-Geschäftsstelle vor.
Fristen
- Beim ersten Antrag (oder wenn der letzte Bezug über zwei Jahre her ist) sprichst du innerhalb von zwei Wochen persönlich beim AMS vor.
- Ist der Bezug länger als 62 Tage unterbrochen, musst du die Fortsetzung neu beantragen.
Zuständig
- Zuständig ist das Arbeitsmarktservice (AMS).
- Zuständig ist die regionale AMS-Geschäftsstelle deines Wohnsitzes.
Laut Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 46, Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 § 44
Gut zu wissen
- Kannst du den Antrag nicht online stellen, geht er auch persönlich bei der zuständigen regionalen AMS-Geschäftsstelle.
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Rechtsgrundlagen
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