Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein in Vomp
Verkehr und Parken · Bezirk Schwaz
Bezirkshauptmannschaft SchwazFranz-Josef-Straße 25, 6130 Schwazmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Für die Umschreibung weist du nach, dass du beim Erwerb des Führerscheins mindestens sechs Monate in diesem Staat gelebt hast.
- Beim Fahren brauchst du deinen nationalen Führerschein als Nachweis.
- Je nach Staat zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
So läuft es ab2
- Mit dem neuen Führerschein wird der alte ungültig; gib ihn ab, falls du ihn noch hast.
- Hast du einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat, bekommst du auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung im gleichen Umfang (Umschreibung), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Fristen2
- Mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat darfst du nach Begründung deines Wohnsitzes in Österreich höchstens sechs Monate fahren.
- Die Behörde verlängert diese Frist auf Antrag um sechs Monate, wenn du nachweislich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung höchstens ein Jahr in Österreich bleibst.
Zuständig1
- Einen neuen Führerschein (Duplikat) stellt dir jede Führerscheinbehörde in Österreich aus – unabhängig vom Wohnsitz.
Kosten
Wie viel das in Vomp kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Schwaz erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft Schwaz
- Adresse
- Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz
- Telefon
- +43 5242 6931
- bh.schwaz@tirol.gv.at
- Website
- www.tirol.gv.at/schwaz
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.
Rechtsgrundlage2
Gehört zu: Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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