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Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“) in Sillian

Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Lienz

Bezirkshauptmannschaft LienzDolomitenstraße 3, 9900 Lienzschwieriger Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Bring die Urkunden und Nachweise mit, die deine Identität und deine Situation belegen.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

So läuft es ab3
  1. Den Antrag stellst du persönlich bei der Behörde; einen Verlängerungsantrag kannst du – wo technisch möglich – auch online mit ID Austria (E-ID) stellen.
  2. Im Antrag gibst du den Grund deines Aufenthalts genau an.
  3. Bei der Antragstellung gibst du die nötigen erkennungsdienstlichen Daten ab.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

Fristen1
  • Stell den Verlängerungsantrag vor Ablauf deines Aufenthaltstitels, frühestens drei Monate davor. Später gilt er als Erstantrag.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24

Zuständig2
  • Zuständig ist die Behörde an deinem Wohnsitz (oder geplanten Wohnsitz).
  • In Tirol entscheidet die Bezirksverwaltungsbehörde deines Wohnsitzes im Namen des Landeshauptmanns über den Aufenthaltstitel.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 4, Verordnung NAG – Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden (Tirol) § 1

Gut zu wissen2
  • Nach dem Verlängerungsantrag darfst du bis zur Entscheidung rechtmäßig in Österreich bleiben.
  • Gib der Behörde eine Zustelladresse an und melde Änderungen während des Verfahrens sofort.

Laut Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 24, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz § 19

Kosten

Wie viel das in Sillian kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Lienz erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft Lienz

Adresse
Dolomitenstraße 3, 9900 Lienz
Telefon
+43 4852 6633
E-Mail
bh.lienz@tirol.gv.at
Website
www.tirol.gv.at/lienz
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Aufenthaltstitel verlängern („Visum verlängern“)“ in ganz Tirol · Alles zu Sillian

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