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Gewerbe anmelden in Schmirn

Wirtschaft und Gewerbe · Bezirk Innsbruck-Land

Bezirkshauptmannschaft InnsbruckGilmstraße 2, 6020 Innsbruckmittlerer Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du2
  • Reiche Urkunden zu Name, Wohnung, Alter und Staatsangehörigkeit ein.
  • Wenn für dein Gewerbe vorgeschrieben: den Befähigungsnachweis; bei einem bestellten Geschäftsführer die Anzeige der Bestellung.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339

So läuft es ab2
  1. Gib Gewerbe und Standort in der Anmeldung an.
  2. Über die Eintragung bekommst du einen Auszug aus dem GISA.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339, Gewerbeordnung 1994 § 340

Fristen1
  • Liegen die Voraussetzungen vor, trägt dich die Behörde spätestens binnen drei Monaten ins GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) ein.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 340

Zuständig1
  • Melde dein Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde am Standort an.

Laut Gewerbeordnung 1994 § 339

Kosten

Wie viel das in Schmirn kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Innsbruck erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft Innsbruck

Adresse
Gilmstraße 2, 6020 Innsbruck
Telefon
+43 512 5344
E-Mail
bh.innsbruck@tirol.gv.at
Website
www.tirol.gv.at/innsbruck
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.

Rechtsgrundlage2

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Zimmer an Gäste vermieten

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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