Heiraten in Ried im Oberinntal
Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Landeck
Gemeindeamt Ried im OberinntalRied i.O. 98, 6531 Ried im Oberinntalmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Du brauchst Urkunden für die Ehefähigkeitsprüfung.
- Ihr gebt Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern ab und legt die Urkunden vor, die dafür nötig sind.
- Kommt jemand nicht zur Verhandlung, muss diese Person die Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern schriftlich abgeben.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 15, Personenstandsgesetz 2013 § 16
So läuft es ab8
- Du musst an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen.
- Beide Verlobte müssen zur mündlichen Verhandlung kommen.
- Ist einem von euch das Erscheinen nicht zumutbar, kann die Verhandlung ohne diese Person stattfinden.
- Ist beiden das Erscheinen nicht zumutbar, entfällt die mündliche Verhandlung.
- Der Standesbeamte fragt euch vor zwei Zeugen einzeln, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt.
- Nach deiner Zustimmung spricht der Standesbeamte die Ehe aus.
- Wenn ihr beide das erklärt, kann die Trauung auch mit nur einem oder ganz ohne Zeugen stattfinden.
- Über die Trauung wird eine Niederschrift aufgenommen, die ihr, die Zeugen und der Standesbeamte unterschreibt.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 16, Personenstandsgesetz 2013 § 18
Fristen1
- Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ermittlung der Ehefähigkeit stattfinden, sonst wird das Verfahren eingestellt.
Zuständig3
- Die Personenstandsbehörde prüft deine Ehefähigkeit.
- Die Personenstandsbehörde führt die Trauung durch.
- Du kannst bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich heiraten oder die Ehefähigkeit prüfen lassen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 18, Personenstandsgesetz 2013 § 19
Kosten
Wie viel das in Ried im Oberinntal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Ried im Oberinntal erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Ried im Oberinntal
- Adresse
- Ried i.O. 98, 6531 Ried im Oberinntal
- Telefon
- +43 5472 6403
- gemeinde@ried-oberinntal.gv.at
- Website
- www.ried-oberinntal.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Ried im Oberinntal Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Heiraten
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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