Heiraten
mittlerer Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Du brauchst Urkunden für die Ehefähigkeitsprüfung.
- Ihr gebt Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern ab und legt die Urkunden vor, die dafür nötig sind.
- Kommt jemand nicht zur Verhandlung, muss diese Person die Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern schriftlich abgeben.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 15, Personenstandsgesetz 2013 § 16
So läuft es ab
- Du musst an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen.
- Beide Verlobte müssen zur mündlichen Verhandlung kommen.
- Ist einem von euch das Erscheinen nicht zumutbar, kann die Verhandlung ohne diese Person stattfinden.
- Ist beiden das Erscheinen nicht zumutbar, entfällt die mündliche Verhandlung.
- Der Standesbeamte fragt euch vor zwei Zeugen einzeln, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt.
- Nach deiner Zustimmung spricht der Standesbeamte die Ehe aus.
- Wenn ihr beide das erklärt, kann die Trauung auch mit nur einem oder ganz ohne Zeugen stattfinden.
- Über die Trauung wird eine Niederschrift aufgenommen, die ihr, die Zeugen und der Standesbeamte unterschreibt.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 16, Personenstandsgesetz 2013 § 18
Fristen
- Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ermittlung der Ehefähigkeit stattfinden, sonst wird das Verfahren eingestellt.
Zuständig
- Die Personenstandsbehörde prüft deine Ehefähigkeit.
- Die Personenstandsbehörde führt die Trauung durch.
- Du kannst bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich heiraten oder die Ehefähigkeit prüfen lassen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 18, Personenstandsgesetz 2013 § 19
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (1)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Reutte1
Tannheim1 Formular/Seite
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz 2013 § 18
- Personenstandsgesetz 2013 § 19
- Personenstandsgesetz 2013 § 14
- Personenstandsgesetz 2013 § 15
- Personenstandsgesetz 2013 § 16
- Personenstandsgesetz 2013 § 17
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