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Nebenwohnsitz anmelden in Ranggen

Wohnen und Melden · Bezirk Innsbruck-Land

Gemeindeamt RanggenOberdorf 14, 6179 Ranggenleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab1
  1. Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

Fristen2
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Gehe zur Meldebehörde.
  • Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Ranggen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Ranggen erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Ranggen

Adresse
Oberdorf 14, 6179 Ranggen
Telefon
+43 5232 77177
E-Mail
gemeinde@ranggen.gv.at
Website
www.ranggen.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Ranggen
Mo, Di7:30–12:00 Uhr
Mi7:30–12:00, 17:00–19:00 Uhr
Do, Fr7:30–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Nebenwohnsitz anmelden“ in ganz Tirol · Alles zu Ranggen

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