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Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe) in Ramsau im Zillertal

Abgaben und Gebühren · Bezirk Schwaz

Gemeindeamt Ramsau im ZillertalRamsau 265, 6284 Ramsau im Zillertalleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab2
  1. Als Gast zahlst du die Abgabe spätestens am Fälligkeitstag an deinen Unterkunftgeber.
  2. Der Unterkunftgeber führt die Abgaben eines Monats bis zum Ende des folgenden Monats an den Tourismusverband ab.

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 7

Fristen3
  • Die Abgabepflicht gilt von der ersten bis zur letzten Nächtigung.
  • Für Freizeitwohnsitze ist eine Pauschale am 1. November fällig und bis 10. November an den Tourismusverband zu zahlen.
  • Das Campingpauschale zahlst du am Fälligkeitstag an den Inhaber des Campingplatzes (in bestimmten Fällen spätestens zehn Tage danach).

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 3, Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 7

Gut zu wissen2
  • Keine Abgabe zahlst du für Nächtigungen in der Gemeinde, in der du deinen Hauptwohnsitz hast.
  • Für das Gebiet eines Tourismusverbands kann die Landesregierung per Verordnung einen anderen Betrag festsetzen, höchstens fünf Euro.

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 4, Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 6

Kosten
  • Laut Gesetz beträgt die Abgabe 2,60 Euro je Person und Nacht in Beherbergungsbetrieben.

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 6

Wie viel das in Ramsau im Zillertal kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Ramsau im Zillertal erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Ramsau im Zillertal

Adresse
Ramsau 265, 6284 Ramsau im Zillertal
Telefon
+43 5282 3662
E-Mail
gemeinde@ramsau-zillertal.gv.at
Website
www.ramsau-zillertal.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Ramsau im Zillertal
Mo8:00–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Di–Do8:00–12:00, 13:00–16:00 Uhr
Fr7:30–12:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Zimmer an Gäste vermieten

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)“ in ganz Tirol · Alles zu Ramsau im Zillertal

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