Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe)
leichter Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
So läuft es ab
- Als Gast zahlst du die Abgabe spätestens am Fälligkeitstag an deinen Unterkunftgeber.
- Der Unterkunftgeber führt die Abgaben eines Monats bis zum Ende des folgenden Monats an den Tourismusverband ab.
Fristen
- Die Abgabepflicht gilt von der ersten bis zur letzten Nächtigung.
- Für Freizeitwohnsitze ist eine Pauschale am 1. November fällig und bis 10. November an den Tourismusverband zu zahlen.
- Das Campingpauschale zahlst du am Fälligkeitstag an den Inhaber des Campingplatzes (in bestimmten Fällen spätestens zehn Tage danach).
Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 3, Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 7
Kosten
- Laut Gesetz beträgt die Abgabe 2,60 Euro je Person und Nacht in Beherbergungsbetrieben.
Gut zu wissen
- Keine Abgabe zahlst du für Nächtigungen in der Gemeinde, in der du deinen Hauptwohnsitz hast.
- Für das Gebiet eines Tourismusverbands kann die Landesregierung per Verordnung einen anderen Betrag festsetzen, höchstens fünf Euro.
Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 4, Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 6
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (1)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Schwaz1
Tux1 Formular/Seite
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 3
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 4
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 7
- Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 6
Stimmt etwas nicht?Fehler melden
Danke! Wir sehen uns das an. Deine Meldung enthält keine persönlichen Daten.