Heiraten in Prägraten am Großvenediger
Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Lienz
Gemeindeamt Prägraten am GroßvenedigerSt. Andrä 35a, 9974 Prägraten am Großvenedigermittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Du brauchst Urkunden für die Ehefähigkeitsprüfung.
- Ihr gebt Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern ab und legt die Urkunden vor, die dafür nötig sind.
- Kommt jemand nicht zur Verhandlung, muss diese Person die Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern schriftlich abgeben.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 15, Personenstandsgesetz 2013 § 16
So läuft es ab8
- Du musst an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen.
- Beide Verlobte müssen zur mündlichen Verhandlung kommen.
- Ist einem von euch das Erscheinen nicht zumutbar, kann die Verhandlung ohne diese Person stattfinden.
- Ist beiden das Erscheinen nicht zumutbar, entfällt die mündliche Verhandlung.
- Der Standesbeamte fragt euch vor zwei Zeugen einzeln, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt.
- Nach deiner Zustimmung spricht der Standesbeamte die Ehe aus.
- Wenn ihr beide das erklärt, kann die Trauung auch mit nur einem oder ganz ohne Zeugen stattfinden.
- Über die Trauung wird eine Niederschrift aufgenommen, die ihr, die Zeugen und der Standesbeamte unterschreibt.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 16, Personenstandsgesetz 2013 § 18
Fristen1
- Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ermittlung der Ehefähigkeit stattfinden, sonst wird das Verfahren eingestellt.
Zuständig3
- Die Personenstandsbehörde prüft deine Ehefähigkeit.
- Die Personenstandsbehörde führt die Trauung durch.
- Du kannst bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich heiraten oder die Ehefähigkeit prüfen lassen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 18, Personenstandsgesetz 2013 § 19
Kosten
Wie viel das in Prägraten am Großvenediger kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Prägraten am Großvenediger erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Prägraten am Großvenediger
- Adresse
- St. Andrä 35a, 9974 Prägraten am Großvenediger
- Telefon
- +43 4877 6363
- gemeinde@praegraten.info
- Website
- www.praegraten.info
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Prägraten am Großvenediger Mo 8:00–12:00, 15:00–18:15 Uhr Di–Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Heiraten
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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