Tiroler Jagdkarte in Pflach
Sicherheit und Ordnung · Bezirk Reutte
Bezirkshauptmannschaft ReutteObermarkt 7, 6600 Reuttemittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du6
- Den Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband musst du vollständig eingezahlt haben.
- Nachweis der jagdlichen Eignung: Zeugnis über die bestandene Jungjägerprüfung.
- Oder: Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland bestandene Jagdprüfung.
- Oder: eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes.
- Oder: eine in den letzten zehn Jahren gültige, nicht rechtzeitig verlängerte Tiroler Jagdkarte.
- Du brauchst Kenntnisse in Erster Hilfe.
Fristen1
- Eine Jagdkarte aus den letzten Jagdjahren wird für das neue Jagdjahr wieder gültig, wenn dein Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband bis 30. Juni einlangt.
Zuständig1
- Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz in Tirol jene, in deren Bezirk du jagen willst.
Gut zu wissen1
- Die Jagdkarte bekommst du ab 18 Jahren (in Ausbildung zum Berufsjäger ab 16).
Kosten
Wie viel das in Pflach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Reutte erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Bezirkshauptmannschaft Reutte
- Adresse
- Obermarkt 7, 6600 Reutte
- Telefon
- +43 5672 69960
- bh.reutte@tirol.gv.at
- Website
- www.tirol.gv.at/reutte
- Öffnungszeiten
- Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.
Rechtsgrundlage2
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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