Tiroler Jagdkarte
mittlerer Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Den Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband musst du vollständig eingezahlt haben.
- Nachweis der jagdlichen Eignung: Zeugnis über die bestandene Jungjägerprüfung.
- Oder: Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland bestandene Jagdprüfung.
- Oder: eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes.
- Oder: eine in den letzten zehn Jahren gültige, nicht rechtzeitig verlängerte Tiroler Jagdkarte.
- Du brauchst Kenntnisse in Erster Hilfe.
Fristen
- Eine Jagdkarte aus den letzten Jagdjahren wird für das neue Jagdjahr wieder gültig, wenn dein Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband bis 30. Juni einlangt.
Zuständig
- Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz in Tirol jene, in deren Bezirk du jagen willst.
Gut zu wissen
- Die Jagdkarte bekommst du ab 18 Jahren (in Ausbildung zum Berufsjäger ab 16).
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (1)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
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