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Tiroler Jagdkarte

mittlerer Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Den Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband musst du vollständig eingezahlt haben.
  • Nachweis der jagdlichen Eignung: Zeugnis über die bestandene Jungjägerprüfung.
  • Oder: Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland bestandene Jagdprüfung.
  • Oder: eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes.
  • Oder: eine in den letzten zehn Jahren gültige, nicht rechtzeitig verlängerte Tiroler Jagdkarte.
  • Du brauchst Kenntnisse in Erster Hilfe.

Laut Tiroler Jagdgesetz 2004 § 28

Fristen

  • Eine Jagdkarte aus den letzten Jagdjahren wird für das neue Jagdjahr wieder gültig, wenn dein Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband bis 30. Juni einlangt.

Laut Tiroler Jagdgesetz 2004 § 27

Zuständig

  • Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz in Tirol jene, in deren Bezirk du jagen willst.

Laut Tiroler Jagdgesetz 2004 § 27

Gut zu wissen

  • Die Jagdkarte bekommst du ab 18 Jahren (in Ausbildung zum Berufsjäger ab 16).

Laut Tiroler Jagdgesetz 2004 § 28

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (1)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

Rechtsgrundlagen

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