Nebenwohnsitz anmelden in Niederndorf
Wohnen und Melden · Bezirk Kufstein
Gemeindeamt NiederndorfDorf 25, 6342 Niederndorfleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab1
- Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
Fristen2
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Zuständig2
- Gehe zur Meldebehörde.
- Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Kosten
Wie viel das in Niederndorf kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Niederndorf erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Niederndorf
- Adresse
- Dorf 25, 6342 Niederndorf
- Telefon
- +43 5373 61203
- gemeinde@niederndorf.at
- Website
- www.niederndorf.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Niederndorf Mo 7:30–12:00 Uhr Di 7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr Mi, Do 7:30–12:00 Uhr Fr 7:30–13:30 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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