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Nebenwohnsitz anmelden in Niederndorf

Wohnen und Melden · Bezirk Kufstein

Gemeindeamt NiederndorfDorf 25, 6342 Niederndorfleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab1
  1. Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

Fristen2
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Gehe zur Meldebehörde.
  • Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Niederndorf kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Niederndorf erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Gemeindeamt Niederndorf

Adresse
Dorf 25, 6342 Niederndorf
Telefon
+43 5373 61203
E-Mail
gemeinde@niederndorf.at
Website
www.niederndorf.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Niederndorf
Mo7:30–12:00 Uhr
Di7:30–12:00, 13:00–18:00 Uhr
Mi, Do7:30–12:00 Uhr
Fr7:30–13:30 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Nebenwohnsitz anmelden“ in ganz Tirol · Alles zu Niederndorf

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