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Aufenthaltsabgabe (Ortstaxe) in Matrei in Osttirol

Abgaben und Gebühren · Bezirk Lienz

Marktgemeindeamt Matrei in OsttirolRauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirolleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab2
  1. Als Gast zahlst du die Abgabe spätestens am Fälligkeitstag an deinen Unterkunftgeber.
  2. Der Unterkunftgeber führt die Abgaben eines Monats bis zum Ende des folgenden Monats an den Tourismusverband ab.

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 7

Fristen3
  • Die Abgabepflicht gilt von der ersten bis zur letzten Nächtigung.
  • Für Freizeitwohnsitze ist eine Pauschale am 1. November fällig und bis 10. November an den Tourismusverband zu zahlen.
  • Das Campingpauschale zahlst du am Fälligkeitstag an den Inhaber des Campingplatzes (in bestimmten Fällen spätestens zehn Tage danach).

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 3, Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 7

Gut zu wissen2
  • Keine Abgabe zahlst du für Nächtigungen in der Gemeinde, in der du deinen Hauptwohnsitz hast.
  • Für das Gebiet eines Tourismusverbands kann die Landesregierung per Verordnung einen anderen Betrag festsetzen, höchstens fünf Euro.

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 4, Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 6

Kosten
  • Laut Gesetz beträgt die Abgabe 2,60 Euro je Person und Nacht in Beherbergungsbetrieben.

Laut Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz 2003 § 6

Wie viel das in Matrei in Osttirol kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol

Adresse
Rauterplatz 1, 9971 Matrei in Osttirol
Telefon
+43 4875 68050
E-Mail
gemeinde@matrei-osttirol.gv.at
Website
www.matrei-osttirol.gv.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Matrei in Osttirol
Mo7:00–12:00, 13:00–17:00 Uhr
Di–Do7:00–12:00 Uhr
Fr8:00–12:00 Uhr

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Sich selbstständig machen · Zimmer an Gäste vermieten

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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