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Tiroler Fischerkarte in Ladis

Sicherheit und Ordnung · Bezirk Landeck

Bezirkshauptmannschaft LandeckInnstraße 5, 6500 Landeckmittlerer Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du4
  • Nachweis der fachlichen Eignung: Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung.
  • Oder: ein Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland bestandene Fischerprüfung.
  • Oder: eine gültige Fischerkarte eines anderen Bundeslandes.
  • Oder: eine abgelaufene, nicht rechtzeitig verlängerte Tiroler Fischerkarte.

Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 16

So läuft es ab1
  1. Die Zulassung zur Fischerprüfung beantragst du beim Vorsitzenden einer Prüfungskommission; dort legst du die Prüfung auch ab.

Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 17

Fristen2
  • Deine Fischerkarte gilt im neuen Jahr weiter, wenn dein Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Fischereiverband bis 30. April einlangt.
  • Die Fischerkarte gilt jeweils für ein Kalenderjahr.

Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 15

Zuständig2
  • Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Hauptwohnsitzes in Tirol.
  • Ohne Hauptwohnsitz in Tirol ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk du überwiegend fischen willst.

Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 16

Gut zu wissen4
  • Die Karte gilt nur zusammen mit dem Einzahlungsnachweis – der geht auch elektronisch.
  • Die Fischerkarte bekommst du ab 14 Jahren, wenn du fachlich geeignet bist.
  • Die Fischerprüfung darfst du höchstens zweimal wiederholen.
  • Zur Prüfung wirst du zugelassen, wenn du im Prüfungsjahr mindestens 14 wirst und einen Vorbereitungskurs des Tiroler Fischereiverbands besucht hast.

Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 15, Tiroler Fischereigesetz 2020 § 16, Tiroler Fischereigesetz 2020 § 17

Kosten
  • Für den Vorbereitungskurs verlangt der Tiroler Fischereiverband ein landesweit einheitliches, höchstens kostendeckendes Entgelt.

Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 17

Wie viel das in Ladis kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Landeck erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Adresse
Innstraße 5, 6500 Landeck
Telefon
+43 5442 6996
E-Mail
bh.landeck@tirol.gv.at
Website
www.tirol.gv.at/landeck
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.

Rechtsgrundlage3

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Tiroler Fischerkarte“ in ganz Tirol · Alles zu Ladis

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