Tiroler Fischerkarte
mittlerer Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Nachweis der fachlichen Eignung: Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung.
- Oder: ein Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland bestandene Fischerprüfung.
- Oder: eine gültige Fischerkarte eines anderen Bundeslandes.
- Oder: eine abgelaufene, nicht rechtzeitig verlängerte Tiroler Fischerkarte.
So läuft es ab
- Die Zulassung zur Fischerprüfung beantragst du beim Vorsitzenden einer Prüfungskommission; dort legst du die Prüfung auch ab.
Fristen
- Deine Fischerkarte gilt im neuen Jahr weiter, wenn dein Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Fischereiverband bis 30. April einlangt.
- Die Fischerkarte gilt jeweils für ein Kalenderjahr.
Zuständig
- Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Hauptwohnsitzes in Tirol.
- Ohne Hauptwohnsitz in Tirol ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Bezirk du überwiegend fischen willst.
Kosten
- Für den Vorbereitungskurs verlangt der Tiroler Fischereiverband ein landesweit einheitliches, höchstens kostendeckendes Entgelt.
Gut zu wissen
- Die Karte gilt nur zusammen mit dem Einzahlungsnachweis – der geht auch elektronisch.
- Die Fischerkarte bekommst du ab 14 Jahren, wenn du fachlich geeignet bist.
- Die Fischerprüfung darfst du höchstens zweimal wiederholen.
- Zur Prüfung wirst du zugelassen, wenn du im Prüfungsjahr mindestens 14 wirst und einen Vorbereitungskurs des Tiroler Fischereiverbands besucht hast.
Laut Tiroler Fischereigesetz 2020 § 15, Tiroler Fischereigesetz 2020 § 16, Tiroler Fischereigesetz 2020 § 17
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Rechtsgrundlagen
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