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Reisepass beantragen in Kappl

Verwaltung und Datenschutz · Bezirk Landeck

Bezirkshauptmannschaft LandeckInnstraße 5, 6500 Landeckmittlerer Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

So läuft es ab1
  1. Hat die Bezirksverwaltungsbehörde deine Gemeinde dazu ermächtigt, kannst du den Antrag auch beim Bürgermeister, also am Gemeindeamt, einbringen.

Laut Passgesetz 1992 § 16

Zuständig2
  • Den Reisepass stellt die Bezirksverwaltungsbehörde aus.
  • Zuständig ist die Passbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz die deines Aufenthaltsorts.

Laut Passgesetz 1992 § 16

Kosten

Wie viel das in Kappl kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Landeck erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft Landeck

Adresse
Innstraße 5, 6500 Landeck
Telefon
+43 5442 6996
E-Mail
bh.landeck@tirol.gv.at
Website
www.tirol.gv.at/landeck
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.

Rechtsgrundlage1

Gehört zu: Heiraten · Ein Kind bekommen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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