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Nebenwohnsitz anmelden in Jenbach

Wohnen und Melden · Bezirk Schwaz

Marktgemeindeamt JenbachSüdtiroler Platz 2, 6200 Jenbachleichter Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du1
  • Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

So läuft es ab1
  1. Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.

Laut Meldegesetz 1991 § 3

Fristen2
  • Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
  • Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 11 Abs. 4

Zuständig2
  • Gehe zur Meldebehörde.
  • Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.

Laut Meldegesetz 1991 § 3, Meldegesetz 1991 § 13 Abs. 1

Kosten

Wie viel das in Jenbach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Jenbach erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Erste Anlaufstelle

Marktgemeindeamt Jenbach

Adresse
Südtiroler Platz 2, 6200 Jenbach
Telefon
+43 5244 6930
E-Mail
gemeinde@jenbach.at
Website
www.jenbach.at
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Jenbach
Mo13:00–18:00 Uhr

erweiterte Parteienverkehrszeiten ab Oktober

Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.

Rechtsgrundlage4

Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Nebenwohnsitz anmelden“ in ganz Tirol · Alles zu Jenbach

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