Nebenwohnsitz anmelden in Jenbach
Wohnen und Melden · Bezirk Schwaz
Marktgemeindeamt JenbachSüdtiroler Platz 2, 6200 Jenbachleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du1
- Fülle den Meldezettel aus und bringe eine öffentliche Urkunde mit deinen Identitätsdaten mit.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
So läuft es ab1
- Die Meldebehörde bestätigt deine Anmeldung schriftlich.
Laut Meldegesetz 1991 § 3
Fristen2
- Melde dich innerhalb von drei Tagen nach Einzug an.
- Ändert sich, welcher Wohnsitz dein Hauptwohnsitz ist, musst du innerhalb eines Monats ummelden.
Zuständig2
- Gehe zur Meldebehörde.
- Meldebehörde ist der Bürgermeister deiner Gemeinde.
Kosten
Wie viel das in Jenbach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Marktgemeindeamt Jenbach erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Marktgemeindeamt Jenbach
- Adresse
- Südtiroler Platz 2, 6200 Jenbach
- Telefon
- +43 5244 6930
- gemeinde@jenbach.at
- Website
- www.jenbach.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Marktgemeindeamt Jenbach Mo 13:00–18:00 Uhr erweiterte Parteienverkehrszeiten ab Oktober
Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Rechtsgrundlage4
Gehört zu: Nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol · Eine Zweitwohnung in Tirol
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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