Tiroler Jagdkarte in Innsbruck
Sicherheit und Ordnung · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du6
- Den Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband musst du vollständig eingezahlt haben.
- Nachweis der jagdlichen Eignung: Zeugnis über die bestandene Jungjägerprüfung.
- Oder: Zeugnis über eine in einem anderen Bundesland bestandene Jagdprüfung.
- Oder: eine gültige Jagdkarte eines anderen Bundeslandes.
- Oder: eine in den letzten zehn Jahren gültige, nicht rechtzeitig verlängerte Tiroler Jagdkarte.
- Du brauchst Kenntnisse in Erster Hilfe.
Fristen1
- Eine Jagdkarte aus den letzten Jagdjahren wird für das neue Jagdjahr wieder gültig, wenn dein Mitgliedsbeitrag beim Tiroler Jägerverband bis 30. Juni einlangt.
Zuständig1
- Zuständig ist die Bezirksverwaltungsbehörde deines Hauptwohnsitzes; ohne Hauptwohnsitz in Tirol jene, in deren Bezirk du jagen willst.
Gut zu wissen1
- Die Jagdkarte bekommst du ab 18 Jahren (in Ausbildung zum Berufsjäger ab 16).
Kosten
Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Zuständige Behörde
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
Rechtsgrundlage2
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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