Eingetragene Partnerschaft begründen in Innsbruck
Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Innsbruck-Stadt
Stadtmagistrat InnsbruckMaria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruckleichter WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du2
- Du brauchst Urkunden, die deine Fähigkeit belegen.
- Du brauchst Urkunden und Dokumente, die deine Fähigkeit zur Partnerschaft belegen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 22
So läuft es ab3
- Du musst zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen.
- Beide müssen anwesend sein und die Niederschrift unterschreiben.
- Mit Unterschrift gilt die Partnerschaft als begründet.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 25
Zuständig3
- Die Personenstandsbehörde prüft deine Fähigkeit für die Partnerschaft.
- Beamter der Personenstandsbehörde ist zuständig.
- Du kannst die eingetragene Partnerschaft bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich begründen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 25, Personenstandsgesetz 2013 § 26
Kosten
Wie viel das in Innsbruck kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Stadtmagistrat Innsbruck erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Stadtmagistrat Innsbruck
- Adresse
- Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck
- Telefon
- +43 512 53600
- kontakt@innsbruck.gv.at
- Website
- www.innsbruck.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Stadtmagistrat Innsbruck Mo–Do 8:00–17:00 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Zeiten des Bürgerservice (Maria-Theresien-Straße 18, Erdgeschoss) – Anlaufstelle für allgemeine Anfragen. Einzelne Dienststellen haben eigene Zeiten.
Laut Website, Stand 06.10.2026 – von uns mit der Website abgeglichen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Formulare und Seiten der Gemeinde
- Ehe & Eingetragene Partnerschaft Seite der Gemeinde
Rechtsgrundlage4
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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