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Eingetragene Partnerschaft begründen

leichter Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Du brauchst Urkunden, die deine Fähigkeit belegen.
  • Du brauchst Urkunden und Dokumente, die deine Fähigkeit zur Partnerschaft belegen.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 22

So läuft es ab

  1. Du musst zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen.
  2. Beide müssen anwesend sein und die Niederschrift unterschreiben.
  3. Mit Unterschrift gilt die Partnerschaft als begründet.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 25

Zuständig

  • Die Personenstandsbehörde prüft deine Fähigkeit für die Partnerschaft.
  • Beamter der Personenstandsbehörde ist zuständig.
  • Du kannst die eingetragene Partnerschaft bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich begründen.

Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 25, Personenstandsgesetz 2013 § 26

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (1)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

Rechtsgrundlagen

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