Eingetragene Partnerschaft begründen
leichter Weg unsere Einschätzung
Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.
Das brauchst du
- Du brauchst Urkunden, die deine Fähigkeit belegen.
- Du brauchst Urkunden und Dokumente, die deine Fähigkeit zur Partnerschaft belegen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 22
So läuft es ab
- Du musst zu einer mündlichen Verhandlung erscheinen.
- Beide müssen anwesend sein und die Niederschrift unterschreiben.
- Mit Unterschrift gilt die Partnerschaft als begründet.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 25
Zuständig
- Die Personenstandsbehörde prüft deine Fähigkeit für die Partnerschaft.
- Beamter der Personenstandsbehörde ist zuständig.
- Du kannst die eingetragene Partnerschaft bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich begründen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 21, Personenstandsgesetz 2013 § 25, Personenstandsgesetz 2013 § 26
Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
Bei den Gemeinden (1)
Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.
Innsbruck-Stadt1
Innsbruck1 Formular/Seite
- Ehe & Eingetragene Partnerschaft Seite der Gemeinde
Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).
Rechtsgrundlagen
- Personenstandsgesetz 2013 § 21
- Personenstandsgesetz 2013 § 22
- Personenstandsgesetz 2013 § 25
- Personenstandsgesetz 2013 § 26
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