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Auto anmelden (Fahrzeug zulassen) in Höfen

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Dieser Amtsweg läuft nicht über das Gemeindeamt. Welche Stelle zuständig ist, steht unten unter „Zuständig“.

Das brauchst du4
  • Bei der ersten Zulassung: den Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs (z. B. Typenschein oder Übereinstimmungsbescheinigung).
  • Eine Versicherungsbestätigung für das Fahrzeug.
  • Bei einem gemieteten oder geleasten Fahrzeug: die Zustimmungserklärung des Vermieters.
  • Wenn die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“) schon fällig war: das letzte Gutachten.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 37

So läuft es ab2
  1. Du erklärst, wofür du das Fahrzeug verwenden willst.
  2. Bei der Zulassung wird festgelegt, welches Kennzeichen dein Fahrzeug bekommt.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 37

Fristen1
  • Änderungen, die den Zulassungsschein betreffen – etwa einen Umzug im selben Behördenbezirk – musst du binnen einer Woche melden.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 42

Zuständig1
  • Die Zulassung erledigen Zulassungsstellen, die Versicherer mit Kfz-Haftpflichtversicherung betreiben.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 40a

Kosten

Wie viel das in Höfen kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei der zuständigen Stelle erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Rechtsgrundlage3

Gehört zu: Heiraten · Nach Tirol ziehen · Aus dem Ausland nach Tirol ziehen

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

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