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Auto anmelden (Fahrzeug zulassen)

mittlerer Weg unsere Einschätzung

Was das Gesetz für ganz Tirol vorschreibt. Was deine Gemeinde zusätzlich verlangt (Formular, Termin, Gebühr), erfährst du beim Gemeindeamt.

Das brauchst du

  • Bei der ersten Zulassung: den Genehmigungsnachweis des Fahrzeugs (z. B. Typenschein oder Übereinstimmungsbescheinigung).
  • Eine Versicherungsbestätigung für das Fahrzeug.
  • Bei einem gemieteten oder geleasten Fahrzeug: die Zustimmungserklärung des Vermieters.
  • Wenn die wiederkehrende Begutachtung („Pickerl“) schon fällig war: das letzte Gutachten.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 37

So läuft es ab

  1. Du erklärst, wofür du das Fahrzeug verwenden willst.
  2. Bei der Zulassung wird festgelegt, welches Kennzeichen dein Fahrzeug bekommt.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 37

Fristen

  • Änderungen, die den Zulassungsschein betreffen – etwa einen Umzug im selben Behördenbezirk – musst du binnen einer Woche melden.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 42

Zuständig

  • Die Zulassung erledigen Zulassungsstellen, die Versicherer mit Kfz-Haftpflichtversicherung betreiben.

Laut Kraftfahrgesetz 1967 § 40a

Aus den Gesetzestexten im RIS übernommen und intern geprüft, Stand 07.10.2026. Keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

Bei den Gemeinden (1)

Bezirk aufklappen, dann die Gemeinde – dort stehen ihre Formulare, Seiten und Verordnungen.

Kufstein1
Angath1 Formular/Seite

Formulare und Seiten: Websites der Gemeinden, automatisch erfasst. Verordnungen: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes (CC BY 4.0).

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