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Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein in Hinterhornbach

Verkehr und Parken · Bezirk Reutte

Bezirkshauptmannschaft ReutteObermarkt 7, 6600 Reuttemittlerer Weg

Wie wir die Wegmarkierung einschätzen

Das brauchst du3
  • Für die Umschreibung weist du nach, dass du beim Erwerb des Führerscheins mindestens sechs Monate in diesem Staat gelebt hast.
  • Beim Fahren brauchst du deinen nationalen Führerschein als Nachweis.
  • Je nach Staat zusätzlich einen internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.

Laut Führerscheingesetz § 23

So läuft es ab2
  1. Mit dem neuen Führerschein wird der alte ungültig; gib ihn ab, falls du ihn noch hast.
  2. Hast du einen Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat, bekommst du auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung im gleichen Umfang (Umschreibung), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Laut Führerscheingesetz § 15, Führerscheingesetz § 23

Fristen2
  • Mit einem Führerschein aus einem Nicht-EWR-Staat darfst du nach Begründung deines Wohnsitzes in Österreich höchstens sechs Monate fahren.
  • Die Behörde verlängert diese Frist auf Antrag um sechs Monate, wenn du nachweislich aus beruflichen Gründen oder zur Ausbildung höchstens ein Jahr in Österreich bleibst.

Laut Führerscheingesetz § 23

Zuständig1
  • Einen neuen Führerschein (Duplikat) stellt dir jede Führerscheinbehörde in Österreich aus – unabhängig vom Wohnsitz.

Laut Führerscheingesetz § 15

Kosten

Wie viel das in Hinterhornbach kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Bezirkshauptmannschaft Reutte erfragen.

Vor Ort oder online

Vor Ort

Zuständige Behörde

Bezirkshauptmannschaft Reutte

Adresse
Obermarkt 7, 6600 Reutte
Telefon
+43 5672 69960
E-Mail
bh.reutte@tirol.gv.at
Website
www.tirol.gv.at/reutte
Öffnungszeiten
Noch nicht erfasst – bitte telefonisch erfragen.

Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Behörde bestätigt.

Rechtsgrundlage2

Gehört zu: Aus dem Ausland nach Tirol ziehen · Saisonarbeit in Tirol

Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.

„Führerschein – Duplikat und ausländischer Führerschein“ in ganz Tirol · Alles zu Hinterhornbach

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