Heiraten in Gnadenwald
Standesamt und Staatsbürgerschaft · Bezirk Innsbruck-Land
Gemeindeamt GnadenwaldGnadenwald 51, 6069 Gnadenwaldmittlerer WegWie wir die Wegmarkierung einschätzen
Das brauchst du3
- Du brauchst Urkunden für die Ehefähigkeitsprüfung.
- Ihr gebt Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern ab und legt die Urkunden vor, die dafür nötig sind.
- Kommt jemand nicht zur Verhandlung, muss diese Person die Erklärungen zur Ehefähigkeit und zu gemeinsamen vorehelichen Kindern schriftlich abgeben.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 15, Personenstandsgesetz 2013 § 16
So läuft es ab8
- Du musst an einer mündlichen Verhandlung teilnehmen.
- Beide Verlobte müssen zur mündlichen Verhandlung kommen.
- Ist einem von euch das Erscheinen nicht zumutbar, kann die Verhandlung ohne diese Person stattfinden.
- Ist beiden das Erscheinen nicht zumutbar, entfällt die mündliche Verhandlung.
- Der Standesbeamte fragt euch vor zwei Zeugen einzeln, ob ihr die Ehe miteinander eingehen wollt.
- Nach deiner Zustimmung spricht der Standesbeamte die Ehe aus.
- Wenn ihr beide das erklärt, kann die Trauung auch mit nur einem oder ganz ohne Zeugen stattfinden.
- Über die Trauung wird eine Niederschrift aufgenommen, die ihr, die Zeugen und der Standesbeamte unterschreibt.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 16, Personenstandsgesetz 2013 § 18
Fristen1
- Die Trauung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Ermittlung der Ehefähigkeit stattfinden, sonst wird das Verfahren eingestellt.
Zuständig3
- Die Personenstandsbehörde prüft deine Ehefähigkeit.
- Die Personenstandsbehörde führt die Trauung durch.
- Du kannst bei jeder Personenstandsbehörde in Österreich heiraten oder die Ehefähigkeit prüfen lassen.
Laut Personenstandsgesetz 2013 § 14, Personenstandsgesetz 2013 § 18, Personenstandsgesetz 2013 § 19
Kosten
Wie viel das in Gnadenwald kostet, haben wir noch nicht geprüft. Bitte bei Gemeindeamt Gnadenwald erfragen.
Vor Ort oder online
Vor Ort
Erste Anlaufstelle
Gemeindeamt Gnadenwald
- Adresse
- Gnadenwald 51, 6069 Gnadenwald
- Telefon
- +43 5223 48155
- gemeinde@gnadenwald-tirol.at
- Website
- www.gnadenwald.gv.at
- Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Gemeindeamt Gnadenwald Mo, Di 8:00–12:00 Uhr Do 8:00–12:00, 16:30–18:30 Uhr Fr 8:00–12:00 Uhr Laut Website, Stand 06.10.2026 – automatisch übernommen. Feiertage nicht berücksichtigt.
Laut tirol.gv.at, Stand 06.10.2026. Automatisch übernommen, noch nicht von der Gemeinde bestätigt.
Gehört zu: Heiraten
Unterlagen, Ablauf und Fristen aus den Gesetzestexten im RIS, intern geprüft. Formulare und Verordnungen von der Website der Gemeinde bzw. aus dem RIS. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung – verbindlich ist die Auskunft der Behörde.
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